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Privater Rundfunk

Privater RundfunkDie privaten Fernseh- und Radioprogramme unterliegen der Zulassung und Kontrolle der Landesmedienanstalten. In Deutschland gibt es insgesamt 14 Landesmedienanstalten.

Grundsätzlich ist für ein Fernseh- bzw. Hörfunkprogramm diejenige Landesmedienanstalt zuständig, welche das Programm zugelassen, also die Lizenz gegeben hat.

Ein möglicher Verstoß gegen Programmregeln wird durch ein Beschlussgremium (Medienrat, Medienkommission, Versammlung etc.) aus gesellschaftlich relevanten Gruppen festgestellt und entsprechende Sanktionen beschlossen. Die Durchführung dieser Sanktionen erfolgt dann durch die Geschäftsführung (Direktor, Präsident) der jeweiligen Landesmedienanstalt.

Handelt es sich jedoch um ein Programm, das bundesweit ausgestrahlt wird, so arbeiten die 14 Landesmedienanstalten in der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) zusammen.

 

 

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