Medienaufsicht
In Deutschland ist die Aufsicht über Fernseh-, Radioprogramme und Telemedien nach
dem Grundgesetz Sache der Bundesländer. Zudem wird zwischen dem
öffentlich-rechtlichen und dem privaten Rundfunk unterschieden (duales
Rundfunksystem).
Die gesetzlichen Grundlagen der Rundfunkaufsicht finden sich zum einen in Staatsverträgen, die zwischen den einzelnen Bundesländern abgeschlossen wurden, in den Rundfunk-/Mediengesetzen der einzelnen Bundesländer sowie in Satzungen und Richtlinien die von den jeweiligen Aufsichtsbehörden erlassen wurden.
Aber auch der europäische Gesetzgeber gibt rechtliche Rahmenbedingungen vor, die bei den nationalen Regularien (Staatsverträge, Gesetze, Satzungen und Richtlinien) berücksichtigt werden müssen.


